Pachtvertrag

PachtvertragDer Pachtvertrag erlaubt nicht nur den Gebrauch der Sache an sich, sondern auch die Nutzung des erwirtschafteten Gewinnes bzw. Ertrages aus dieser.

Weiterhin können nicht nur Sachen, sondern auch Rechte verpachtet werden.

Somit stellt der Pachtvertrag eine Art erweiterten Mietvertrag dar und ist besonders für Unternehmer von Bedeutung.

 

 

Unterschiede zwischen Pachtvertrag und Mietvertrag

Die beteiligten Parteien werden Verpächter und Pächter genannt. Auf den Pachtvertrag sind die Vorschriften des Mietvertrages anzuwenden, wobei jedoch der Landpachtvertrag eine Ausnahme bildet. Für diesen finden sich separate Regelungen im BGB. Ein weiterer Unterschied zum Mietvertrag die Instandhaltungspflicht. Diese obliegt hierbei, neben der Zahlung des Pachtzinses, dem Pächter.

Der Pachtvertrag ist nicht zwangsläufig an eine bestimmte Form gebunden. Doch gerade wegen des Nutzungsumfangs, der Nutzungsdauer sowie der auf der Pachtsache ruhenden Lasten sollte die getroffene Vereinbarung aus Beweisgründen im Streitfall schriftlich verfasst werden.

 

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