Mietvertrag

MietvertragEin Mietvertrag stellt die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen eine vereinbarte Vergütung dar.

Die Vertragspartner sind Vermieter und Mieter.

Vermietet werden können unbewegliche und bewegliche Sachen aber auch Sachteile, welche zur Nutzung geeignet sind.

Am gängigsten ist die Vermietung von Wohnräumen, Garagen und Stellplätzen. Für Unternehmen dürfte die Vermietung von ganzen Hauswänden oder auch nur Teilen davon zum Gebrauch als Werbefläche interessant sein.

 

Pflichten bei einem Mietvertrag

Während der Mietzeit obliegt dem Vermieter die Pflicht, dem Mieter die Mietsache in einem solchen Zustand zu überlassen, dass diese zum Gebrauch wie vertraglich festgehalten geeignet ist. Weiterhin muss er den Erhalt dieses Zustandes gewährleisten (Instandhaltungspflicht) und die auf der Mietsache ruhenden Lasten tragen.

Der Mieter hingegen verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und diese einem Dritten nur mit Zustimmung des Vermieters zu überlassen. Wird diese Zustimmung verweigert, steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu. Erfolgt die Überlassung der Mietsache an einen Dritten, so haftet der Mieter für alle Gebrauchsspuren und Schäden, welche durch den Dritten entstanden sind.

Abschließend kommt dem Mieter noch die Pflicht zu, die vereinbarte Miete zu zahlen oder eine anderweitig vorher vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.

 

 

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