Leasingvertrag

LeasingvertragEine atypische Form des Mietvertrags, welche nicht separat im BGB abgehandelt wird, ist der Leasingvertrag.

Vertragspartner sind Leasinggeber und Leasingnehmer.

Hierbei stellt der Leasinggeber einen Gebrauchsgegenstand gegen ein Amortisationsentgelt, welches in Raten zu zahlen ist, zur Verfügung.

 

 

Unterschiede von Leasingvertrag und Mietvertrag

Im Gegensatz zum Mietvertrag trägt allein der Leasingnehmer die Verantwortung und das Risiko für Schäden an dem Leasinggegenstand. Somit ist der Leasingnehmer zur Instandhaltung sowie dem Tragen der auf dem Leasinggegenstand ruhenden Lasten (z.B.: Autosteuer, -versicherung) verpflichtet. Auch eventuelle Mängelansprüche werden nicht beim Leasinggeber, sondern beim Hersteller des Gebrauchsgegenstandes geltend gemacht.

 

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