Dienstvertrag

DienstvertragEin Dienstvertrag umfasst die Erbringung von Diensten bzw. Dienstleistungen jeder Art gegen eine entsprechend vereinbarte Vergütung.

Die Vertragspartner werden als Dienstleister und Dienstleistungsnehmer bezeichnet.

Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, eine bestimmte Tätigkeit nach bestem Bemühen auszuführen, wobei ein Erfolg jedoch nicht garantiert wird. Die Vergütung durch den Dienstleistungsnehmer kann sowohl in Form von Geld als auch durch Sachleistungen oder die Gewährung von Nutzungsrechten erbracht werden.

 

 

Für wen kommen Dienstverträge in Frage?

Dienstverträge werden unter Personen geschlossen, welche weder in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, noch durch Mitgliedschaft einander verpflichtet sind. Dazu gehören freiberuflich Tätige (Ärzte, Anwälte, etc.) sowie Hilfskräfte (Babysitter) deren Tätigkeiten allein dem Dienstvertragsrecht unterliegen.

Dienstverträge sind an keine Formvorschriften gebunden, können also formlos geschlossen werden.

Ein Dienstvertrag ist immer zeitbestimmt und endet entweder durch den Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch Kündigung (bei unbefristeten Dienstverträgen).

 

Werbung