Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag
Arbeits- und Ausbildungsverträge stellen eine besondere Form der Dienstverträge dar.
Die Vertragspartner in diesen Vertragsformen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Ausbilder und Auszubildender.
Diese Vertragsformen unterliegen dem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertragsrecht und umfassen dabei auch diverse Schutzgesetze.
Zu den Wichtigsten gehören unter anderem Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz sowie das Kündigungsschutzgesetz.
Schriftform bei Ausbildungsverträgen
Während ein Arbeitsvertrag formlos, also auch mündlich geschlossen werden kann (wovon aus Beweisgründen abzuraten ist), bedarf der Ausbildungsvertrag zwingend der Schriftform. Wird die Schriftform beim Ausbildungsvertrag nicht eingehalten, so gilt dieser als niemals zu Stande gekommen, ist somit also nichtig.